Tragwerksplanung

Im Sinne des Bauordnungsrechts ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig. Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln entsprechen.


Im Regelfall ist der Tragwerksplaner ein Bauingenieur. Im Rahmen seines Studiums werden diesem umfassende Kenntnisse sowohl der Statik von Tragstrukturen als auch der baustoffspezifischen Bemessungen (Beton- und Stahlbetonbau, Holz- und Stahlbau, Grundbau usw.) vermittelt.

Auch dem Großteil der Architekten werden während der Ausbildung in der Tragwerkslehre die Grundprinzipien zur Planung der Tragwerke erläutert. Bei den staatlich geprüften Bautechnikern und den Bauhandwerksmeistern (Zimmerer- und Maurermeister) gehören grundlegende Statikkenntnisse ebenfalls zur Ausbildung. Architekten, Bautechniker und Handwerksmeister sollen so in die Lage versetzt werden, Statiken zu lesen und zu verstehen.