Genehmigungsplanung

Einreichplanung, Eingabeplanung

Die Genehmigungsplanung (auch: Einreichplanung, Eingabeplanung) ist die vierte Leistungsphase und greift alle Dokumente aus der vorangegangenen Phase der Entwurfsplanung auf. In dieser Phase wird der Bauantrag erstellt mit dem Ziel, eine Baugenehmigung zu erwirken. Für die Durchführung der Genehmigungsplanung dürfen ausschließlich sog. Bauvorlageberechtigte herangezogen werden.

Wer darunter zu verstehen ist, ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt: Architekten mit einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer sowie Bauingenieure, die bei einer Ingenieurkammer in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind, verfügen über die „Große Bauvorlageberechtigung“. Damit dürfen sie sämtliche Bauwerke planen.