Entwurfsplanung

Die Hausentwürfe

Die Hausentwürfe

Die vollständig durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen werden in nach DIN festgelegtem Maßstab gefertigt. Dieser beträgt in der Regel 1:50 oder 1:100. Der Architekt hat auch dafür zu sorgen, dass alle an der Planung Beteiligten koordiniert und ihre Leistungen in das Bauvorhaben integriert werden. Er muss mit den zuständigen Behörden über die Genehmigungsfähigkeit verhandeln und kann bei Bedarf eine Kostenberechnung gem. DIN 276 vornehmen.

Der Architekt hat sich in dieser Phase auch zahlreichen Verwaltungsaufgaben zu widmen. Dazu gehören das stetige Fortschreiben der Terminplanung, die Zusammenfassung, Erklärung und Dokumentation der Ergebnisse, die Optimierung der Planung durch eine Analyse der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und deren Wertung, das Fertigen der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Aufstellung und Fortschreibung einer über die DIN 276 hinausgehenden vertieften Kostenberechnung und die Fortschreibung von Raumbüchern, die bereits in der zweiten Leistungsphase aufgestellt wurden.