Bauüberwachung

Der Architekt als Bauleiter

Nur im täglichen direkten Kontakt mit dem Bauablauf vor Ort ist eine effektive Bauüberwachung möglich, bei der rechtzeitig Risikopotentiale erkannt werden und proaktiv gegengesteuert wird. Baurundgänge reichen alleine nicht: direkter Kontakt zu den Ausführenden in Form von regelmäßigen Baubesprechungen, Bemusterungsverfahren und Überwachung von Prüf- und Testvorgängen machen den komplexen Bauablauf transparent.



Leistungsumfang der Bauüberwachung / Objektüberwachung

Die wichtigste Aufgabe des Architekten ist die Überwachung des Baufortschritts hinsichtlich der Qualität sowie der Einhaltung des Zeitplans. Er hat auch darauf zu achten, dass die Bauarbeiten im Einklang mit den Vorgaben der Baugenehmigung sind sowie den Einzelheiten in den Leistungsbeschreibungen und Ausführungsplänen entsprechen. Er überwacht die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und ist dafür verantwortlich, dass ggf. auch Details korrigiert werden. Seine Aufgabe ist es auch, die Tragwerke (Wände, Decken, Fundament, Balken, Stützen) auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Kostenkontrolle im Rahmen der Bauüberwachung / Objektüberwachung

Darüber hinaus hat er die eingehenden Rechnungen der Handwerksfirmen zu überprüfen und hierfür auch das dort angegebene Aufmaß zu kontrollieren. Er vergleicht seine Ergebnisse der Rechnungsüberprüfung mit den Auftragssummen und den Vertragspreisen und sorgt so für eine konstante Kostenkontrolle. Im Rahmen der Kostenkontrolle ist er auch für die Kostenfeststellung verantwortlich. Hierfür ist kein fester Rahmen vorgeschrieben. Die HOAI empfiehlt jedoch die DIN 276, in der die Kosten nach Kostengruppen in mehreren nachgeordneten Ebenen (z. B. Kostengruppe „Bauwerk – Baukonstruktionen“, 1. Ebene „Außenwände“, 2. Ebene „tragende Außenwände, nichttragende Außenwände, Außentüren und -fenster“ usw.) unterteilt sind.

Bauabnahme und bei Bedarf Überwachung der Mängelbeseitigung

Am Ende der Bauphase führt er die Abnahme der Bauleistung durch und hat anschließend darauf zu achten, dass die von ihm festgestellten Mängel fachgerecht beseitigt werden. Sind alle von ihm beanstandeten Mängel behoben, beantragt der Architekt die öffentlich-rechtliche Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Überprüfung wird festgestellt, ob beim Hausbau die Bauvorschriften sowohl in bautechnischer als auch in baurechtlicher Hinsicht eingehalten wurden.

Abschluss der Bauüberwachung / Objektüberwachung

Danach folgen die abschließenden Arbeiten des Architekten: Alle Unterlagen (Dokumentation, rechnerische Ergebnisse, zeichnerische Darstellungen) werden systematisch zusammengestellt und mit der Übergabe des neuen Hauses dem Bauherrn zur Verfügung gestellt. Der Bauherr bekommt darüber hinaus eine Aufstellung, der er die Verjährungsfristen für eventuelle Mängelansprüche entnehmen kann. Sollte die öffentlich-rechtliche Abnahme Mängel ergeben haben, überwacht der Architekt deren Beseitigung.

Aus dieser Beschreibung wird deutlich, welche Bedeutung die Arbeit eines Architekten in dieser Leistungsphase hat. Ein unabhängiger Architekt wirkt hier für einen Bauherrn wie eine Art Anwalt, der für ihn in allen Belangen, die sein neues Eigenheim betreffen, eintritt. Es dürfte kaum einen Bauherrn geben, der sowohl fachlich als auch zeitlich in der Lage ist, eine so qualifizierte Objektüberwachung durchzuführen wie ein Architekt. Die für dessen Arbeit entstehenden Kosten sollten nicht als „Zusatzkosten“ verstanden werden, da durch jeden von ihm beanstandeten Baumangel die Folgekosten für den Bauherrn sinken und er sich außerdem sicher sein kann, ein hochwertiges Haus zu bewohnen.